Fahrschule Sieberts
Deine Fahrschule in Lippstadt

Motorradfahren mit dem PKW Führerschein.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein.






Seit Dezember 2019 hat der Gesetzgeber den Weg frei gemacht für Motorradfahren mit dem PKW-Führerschein. Dafür musst Du lediglich eine sogenannte  Fahrerschulung machen. Eine Prüfung gibt es nicht.

Voraussetzung: mindestens 25 Jahre alt und 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.

Erfüllst Du diese Voraussetzungen, musst Du mindestens 4 Doppelstunden Theorieunterricht und mindestens 5 Doppelstunden Praxisunterricht auf unserem 125er Fahrschulmotorrad oder z.B. Deinem 125er Roller oder Motorrad absolvieren.

Bei erfolgreicher Teilnahme erhälst Du eine Bescheinigung, mit der Du die Eintragung der sog. Schlüsselzahl 196 in den Führerschein beantragen kannst.

Anschließend darfst Du 125er fahren. Allerdings gilt das zur Zeit nur für Deutschland.  Seitens der EU ist aber eine Gesetzesänderung geplant, wonach der B196 in ganz Europa gelten soll.

Schon viele Autofahrer haben von der Möglichkeit der Erweiterung Gebrauch gemacht und fahren bereits begeistert mit der 125er. Warum Du noch nicht?

Komm vorbei; wir beraten Dich fair und unverbindlich.



 
 
 
 
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